Bundesgerichtshof urteilt: Patientenwille geht vor E-Mail
Freitag, 25. Juni 2010 um 22:41 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juni 2010 in einem Grundsatzurteil Rechtssicherheit in Sachen Sterbehilfe geschaffen, insbesondere zum gewünschten Behandlungsabbruch. Demnach muss eine lebensverlängernde Behandlung eingestellt werden, wenn ein Patient diese in einer schriftlichen oder mündlichen Verfügung ablehnt. Dabei ist es unerheblich, ob der Behandlungsabbruch durch eine aktive Handlung geschieht (im Beispiel das Durchtrennen eines Schlauchs) oder etwas unterlassen wird. Es liegt keine Tötung vor.  

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