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Antwort mit Zitat verfassen:Vermögensverwaltung in Kryoschlaf
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[Arno 30.04.2010 – 15:51 Uhr]:
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung">Hier</a> habe ich eine interessante Passage dafür gefunden: </p><p>" Die Stiftung ist im deutschen Recht das einzige Rechtsinstitut, mit dem eine natürliche Person es erreichen kann, ihren Willen auch noch Jahrhunderte nach ihrem Ableben für nachfolgende Generationen verbindlich zu machen. Die Einflussmöglichkeit einer verstorbenen Person endet normalerweise 30 Jahre nach dem Tode, denn das zweite bedeutsame Rechtsinstitut, um den eigenen Willen über den Tod hinaus durchzusetzen, die Dauertestamentsvollstreckung, ist nach § 2210 BGB in der Regel auf 30 Jahre beschränkt. "</p>
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