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[Dr. Christiane Weidemann 12.09.2010 – 12:15 Uhr]:
<p>Hallo Gunter,</p><p> ich meinte natürlich die Finanzierung :) - die Kryonik ist erst unwiderruflich, wenn man soweit ist (ein Widerruf fiele dann auch nach den Umständen schwer, wenn man eingefroren ist :)).</p><p> Der Einsatz der Kryonikinstitute in der Versicherung als "beneficiary" bzw. Empfänger sollte aber unwiderruflich sein, damit Familienmitglieder nicht auf "dumme Gedanken" kommen.</p><p>Viele Grüße</p><p><br />Christiane </p>
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