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Subject :Finanzierung
21.05.2010 – 11:04 Uhr
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| KryonikInteressierter |
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Hallo, ich habe einige Fragen zur Finanzierung einer Kryonik-Behandlung. In einem anderen Thread wurde empfohlen, dass man eine Risiko-Lebensversicherung abschließt und parallel dazu bis zum Laufzeitende das benötigte Geld anspart. Meiner Meinung nach gibt es eine Reihe von Fällen, in denen man das angesparte Geld nicht für die Lagerung bei einem Kryonik-Anbieter nutzen kann: -Falls man pflegebedürftig wird und vor dem Ableben ein längerer Heimaufenthalt liegt, verlangt die Pflegeversicherung meines Wissens nach, dass man zuerst seine eigenen Reserven aufbraucht. -Wenn man nur die Grundsicherung als Rente erhält, so bekommt man ebenfalls nur Leistungen, wenn man vorher sein Vermögen aufgebraucht hat. Durch die demographische Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten ist es nicht unwahrscheinlich, dass man in eine solche Situation kommt. -Wenn der Arzt den Tod feststellt, tritt ja der Erbfall ein. Bedeutet dies nicht, dass ein Grossteil des Vermögens an die nahen Angehörigen geht? Besser wäre es, wenn man die Versicherung doch bis zum Ableben laufen lassen könnte. Bei deutschen Anbietern habe ich aber auch kein derartiges Angebot gefunden und eine ausländische Versicherung abzuschliessen führt auch zu organisatorischen Problemen. Mich würde interessieren, welche Ideen die anderen Forumsteilnehmer haben, wie man diese Probleme angehen kann. Vielen Dank im voraus! |
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Subject :Re: Finanzierung
22.05.2010 – 13:16 Uhr
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| Dirk Nemitz |
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Hallo Kryonikinteressierter, vielen Dank für Deine Frage! Das sind interessante Aspekte, die Kernprobleme der Finanzierung treffen. Meine Gedanken dazu: - Gegen Ansprüche auf das für die Suspension gedachte Geld kann man sich schützen, indem man das angesparte Geld nicht herumliegen lässt, bis der Gesamtbetrag zusammengespart ist. Stattdessen könnte man es in Raten zu beispielsweise US$ 500 oder US$ 1000 an das Kryonikinstitut überweisen. - Für den Erbfall müsste man selbstverständlich testamentarisch festlegen, dass primär die kryonische Suspension bezahlt werden sollte. Auch hier umgeht man aber einige Fallstricke, wenn man den Betrag (bzw. einen Großteil) bereits vorab an das Kryonikinstitut überweist. Ich denke, dass im Prinzip eine bis zum Ableben laufende Versicherung keines der oben genannten Probleme wirksam lösen würde. Eine US-Versicherung abzuschließen wäre gar nicht so schwierig, man müsste "lediglich" für die Gesundheitsprüfung durch die Ärzte der Versicherungsgesellschaft einmal in den USA Urlaub machen. Soweit ich weiß, zahlen diese aber auch nicht grundsätzlich bis zum Ableben, sondern zahlen irgendwann den angesparten Betrag aus (ähnlich wie unsere deutschen kapitalbildenden Lebensversicherungen). Hilft Dir das etwas weiter? |
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Subject :Re: Finanzierung
25.05.2010 – 10:36 Uhr
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| KryonikInteressierter |
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Hallo Dirk Nemitz, vielen Dank für die Antwort. Davon, dass man das Geld schon vorher an das Cryonics Institute überweisen kann, habe ich auch gehört. Ich frage mich, ob sich die Renten- oder Pflegeversicherung nicht auf den Standpunkt stellen kann, dass man das Geld jederzeit zurückfordern kann und es erst Leistungen gibt, sobald dies geschehen ist. Leider kenne ich mich mit der derzeitigen Rechtslage nicht genügend aus, um dies beantworten zu können. Was den Erbfall anbelangt, habe ich gelesen, dass die Erben auf einen Teil ihres Pflichtteils verzichten können. Ich denke, dass es da höchstens Probleme gäbe, wenn die Erben auf Teufel komm raus die kryonische Lagerung verhindern wollen, das an das Cryonics Institute überwiesene Geld auch als Vermögen gerechnet wird und das Vermögen nach Abzug des Pflichtteils zu niedrig ist. So etwas kann zwar passieren, aber da müssten schon mehrere ungünstige Dinge zusammen kommen. |
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Subject :Re: Finanzierung
25.05.2010 – 16:11 Uhr
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| Dirk Nemitz |
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Man kann sicher viel spekulieren, was die Fantasie von Renten- und Pflegekassen angeht. In der Praxis würde ich aber erst einmal davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt. De facto hat man nach amerikanischem Recht eine Leistung vertraglich vereinbart, die bezahlt werden muss. Ich würde es sogar so sehen, dass der noch offene Betrag im Prinzip eine Schuld gegenüber dem Cryonics Institute darstellt - ähnlich wie ein für eine Reise aufgenommener Kredit ja auch abbezahlt werden muss, selbst wenn diese aufgrund eines verschlechterten Gesundheitszustands des Rentners nicht mehr angetreten werden kann (und er keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat). Meiner Meinung nach ist die Rechtslage in diesem gesamten Bereich aufgrund der wenigen Kryoniker bislang so wenig erprobt, dass sich Spekulationen praktischerweise nur bis zu einem gewissen Grad lohnen. |
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Subject :Re: Finanzierung
27.05.2010 – 08:40 Uhr
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| KryonikInteressierter |
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Dass die Kosten für die Behandlung und Lagerung so etwas wie Schulden sind, die abbezahlt werden müssen, ist ein guter Gedanke. Auf längere Sicht wäre es für die Kryonik-Bewegung sicherlich hilfreich, wenn es einen Notar oder Anwalt gäbe, der auf Fälle im Zusammenhang mit Kryonik spezialisiert ist. |
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Subject :Re: Finanzierung
27.05.2010 – 09:23 Uhr
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| Marcus Beyer |
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Eines unserer neusten Mitglieder ist promovierte Juristin, auf Wirtschafts- und Medizinrecht spezialisiert. Es gibt bei uns also durchaus Potential für eine solche Kryonik-Recht-Spezialisierung :) Wie ist es denn mit Ihnen: Hätten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft? |
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Subject :Re: Finanzierung
28.05.2010 – 08:00 Uhr
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| KryonikInteressierter |
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Hallo Marcus Beyer, ich werde Ihnen in den nächsten Tagen eine E-Mail zu diesem Thema schreiben. |
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Subject :Re: Finanzierung
30.05.2010 – 17:21 Uhr
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| Dr. Christiane Weidemann |
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Hallo, eine bereits erfolgte Barzahlung kann nach dem Tod mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr zurückgefordert werden, auch nicht als Pflichtteil. Hier ist eine vertragliche Gegenleistung von den Kryonikinstituten ja bereits erbracht worden. Nicht staatlich geförderte Lebensversicherungen muss man in der Regel bei Pflegebedürftigkeit auflösen. Daher ist es sehr sinnvoll, rechtzeitig eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen und dann möglichst bar im voraus zu bezahlen. Alle anderen Fragen muss man ich mir nochmal genauer ansehen. viele Grüße Christiane Weidemann |
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Subject :Re: Finanzierung
31.05.2010 – 23:35 Uhr
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| Dirk Nemitz |
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Hallo Christiane, mich irritiert der ausdrückliche Verweis auf den Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung - eine Risikolebensversicherung sollte doch ebenso gut funktionieren, oder? Die ist zwar staatlich nicht gefördert, aber es gibt ja auch kein angespartes Vermögen... |
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Subject :Re: Finanzierung
01.06.2010 – 15:34 Uhr
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| Dr. Christiane Weidemann |
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Hallo Dirk, naja, zur späteren Barzahlung ist aber eine Risikoversicherung nicht geeignet. Aber auch da kann der Staat nicht "ran", da ja kein Vermögen aufgebaut wird. Um mich klarer auszudrücken: Ich empfehle, Geld anzusparen (in welcher Form auch immer) und dann irgendwann bar zu bezahlen. Wir wollen doch alle älter - deutlich älter - als 75 werden, und im Augenblick gibt es Risikoversicherungen nur bis zu diesem Alter. Kapitalbildende Lebensversicherungen sind dabei eine Methode - nur muss man wissen, dass der Staat an diese eventuell "rankommt". Ich hoffe, die KLarheiten sind jetzt einigermaßen beseitigt, Grüße, Christiane |
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Subject :Re: Finanzierung
02.06.2010 – 00:37 Uhr
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| Dirk Nemitz |
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Hallo Christiane, ah, ja das macht es deutlicher! Ich persönlich nutze die Risiko-Lebensversicherung als Absicherung für den Fall, dass mir in dieser Minute etwas passiert. Das gibt mir 30 Jahre Zeit, um das Geld zusammen zu bringen - älter zu werden als 75 ist auch mein Plan ;-) Gleichzeitig gehe ich davon aus, dass ich mit anderen Methoden bessere Renditen erzielen kann als mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Zusätzlich traue ich dem Gesetzgeber irgendwie nicht, was den langfristigen Status von kapitalbildenden Lebensversicherungen angeht... |
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