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 Subject :Finanzierungsfrage 2 09.06.2010 – 00:27 Uhr 
Timo

Guest

Hallo Alle,

 In den letzten Tagen habe ich die ersten Recherchen durchgeführt, wozu auch die ersten Gespräche mit Versicherungen zählten.

Dabei kam mir ein Gedanke zu der Risiko-Lebensversicherung. 

 

Angenommen man stirbt unglücklicherweise früh, der Versicherer zahlt auch den Betrag und man wird in der Zukunft reanimiert. Weiter angenommen der Versicherer existiert noch in der Zukunft. Wäre die Reanimation eine Art von "Vertragsbruch" ? 

 

Dem für-10-Minuten klinisch-Toten würde man wohl auch nichts bezahlen. - Wenn man es so sieht dauert das ganze nur länger an.  

 

mfg

Timo 

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 Subject :Re: Finanzierungsfrage 2 09.06.2010 – 21:24 Uhr 
Dirk Nemitz

Wie gesagt: man kann in Gedanken viel hin- und herspielen. Das Risiko ist vermutlich gering, ich verweise hier mal auf den Rechtsbegriff der Sittenwidrigkeit.

Trotzdem würde ich persönlich mich jederzeit auf das Risiko einlassen, dass die Versicherung das Geld zurückfordert. Was ist die Alternative?

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 Subject :Re: Finanzierungsfrage 2 09.06.2010 – 23:37 Uhr 
Marcus Beyer
Ich finde die Frage durchaus interessant. Wie beurteilt Christiane den Sachverhalt?
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 Subject :Re: Finanzierungsfrage 2 10.06.2010 – 14:07 Uhr 
Dr. Christiane Weidemann

Hallo,

 wirklich eine interessante Frage, die aber definitiv unter "juristisch ungelöst" abgelegt werden muss. Man kann nicht 100% voraussagen, wie ein zukünftiges Gericht diese Frage beurteilen wird.

Meine Rechtsansicht hierzu ist, dass die Risiko-Lebensversicherung an bestimmte Versicherungsbedingungen geknüpft ist. Die Auszahlungsbedingung ist die amtliche Bescheinigung des klinischen Todes. Diese wird - denn das ist auch die Voraussetzung für die Kryonik - nach dem jetzigen Verständnis des klinischen Todes erstellt. Damit ist der Versicherungsfall nach den Versicherungsbedingungen eingetreten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sozusagen "ex post" durch eine Veränderung der Definition des klinischen Todes eine Rückzahlungspflicht konstruiert werden kann. Aber wie gesagt - wie ein Gericht das beurteilen wird, weiss man erst, wenn es passiert ist.

 Ich für meinen Teil hoffe, dass wir diese Rechtsfrage eines Tages beurteilen müssen. Mach ich dann auch gerne und hoffentlich persönlich. Ich sehe kein großes juristisches Risiko in diesem speziellen Punkt.

Weil jemand die Festellungsklage erwähnte: Es ist fraglich, ob ein Gericht hier ein Feststellungsinteresse als gegeben ansieht.

Sowohl als Anwältin als auch als Person halte ich diese konkrete Risiko für vernachlässigbar, 100%ig kann ich natürlich keine Auskunft geben. Wie bekannt ist dieses Thema noch nicht entschieden worden. Es ist eher sinnvoll, sich darum zu kümmern, dass das Geld auch wirklich an die Kryonikinstitute geht. Und vorzusorgen, dass die nächsten Angehörigen auch wirklich den vorläufig letzten Willen erfüllen.

  Christiane Weidemann

 

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 Subject :Re: Finanzierungsfrage 2 04.04.2011 – 14:06 Uhr 
Arno

Guest

Hallo

Damit die Versicherungen tatsächlich nicht auf Dumme Gedanken irgendwann kommen könnten, sollte logischerweise ein zusätzlicher Vertrag der Versicherungsgesellschaft  beim Abschluss zum unterschreiben vorgelegt werden, welcher bei einem Kryonikfall ganz genau alles formuliert und regelt.

LG
Arno 

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 Subject :Re: Finanzierungsfrage 2 27.05.2011 – 10:58 Uhr 
Arno

Guest

Es wäre natürlich besser wenn so ein exklusiver Vertrag z.B. von einem Verein standardisiert und den Mitgliedern zu Verfügung gestellt wird. Dann mussten die Versicherungsgesellschaften den Vertrag nicht so lange prüfen, da es mittlerweile bekannter Standard wäre.
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