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Rechtlich ist vor allem wichtig, dass man einen entsprechenden Vertrag mit dem kryonischen Institut seiner Wahl abgeschlossen und ausreichend unwiderruflich finanziert hat. Ich rate dazu, ab einem gewissen Alter zumindest den Sockelbetrag (also den Grundbetrag) als Voraus in bar zu bezahlen - so kann m.E. kein Erbe, keine Versicherungsschwierigkeit etc. die kryonische Konservierung als solche verhindern. Es geht natürlich auch über Lebensversicherung (Risiko bis 75 Jahre oder Kapital bis 67 (glaube ich)), aber auch da muss man irgendwann die Summe als solche in Bar bezahlen. Die rechtliche Frage ist also gar nicht so schwer, viel wichtiger ist die zeitnahe Konservierung. |